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Freistaat Bayern führt zum 1. Januar 2020 das Krippengeld ein

Der Freistaat Bayern führt für Familien das Krippengeld ein.

Die Anträge für das Krippengeld (diese sind einkommensabhängig) sind beim zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales zu beantragen.

 

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Tel.: (09 21) 6 05-0 (von 8 Uhr bis 12 Uhr)
Fax.: (09 21) 6 05-29 11
E-Mailkrippengeld.ofr@zbfs.bayern.de
Anfahrt: Bus Linie 304 Hst. Birkenstraße

 

Unter anderem muss im Antrag auch bescheinigt sein, dass der gemeindlichen Kindergarten in Dormitz eine geförderte Einrichtung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ist. (Art. 19 Nr. 9 BayKiBiG).  Dies wird durch unseren Hinweis am Eingang der Kindertagesstätte bestätigt. Auch in Betreuungsverträgen wird an zahlreichen Stellen auf das BayKiBiG verwiesen.

 

Für weitere Fragen zur Beantragung kann das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter oben stehenden Kontaktdaten erreicht werden.

 

Informationen zum Bayerischen Krippengeld entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.

 

Kontakt

Josef-Hildenbrand-Straße 2
91077 Dormitz


Tel.: 09134/7337

Fax: 09134/9089669

E-Mail:

-

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7:15 bis 16:00 Uhr.

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